Aus für die Flatrate – nicht nur bei Neuverträgen?

Neueste Entwicklungen im Fall Drosselkom: Eigentliches strategisches Ziel der Telekom, Volumenbegrenzungen bei Breitbandanschlüssen einzuführen ist offenbar, Medienunternehmen zu Kooperationsverträgen zu bewegen. Auch bestehende Verträge ohne bisherige Begrenzungen sollen offenbar umdefiniert werden. Erste Anzeichen gibt es bereits dafür…

Telekom-VertragQuelle: wb

Wie mehrere Medien heute unabhängig berichten, scheinen die Pläne der Deutschen Telekom für die Einführung einer Volumenbegrenzung bei Festnetz-Internetanschlüssen über ds bisher bekannte Maß hinauszugehen. So sollen zum einen Videoportale wie Youtube oder Maxdome die Möglichkeit erhalten, ihre Inhalte außerhalb des Volumen-Kontingents verbreiten zu dürfen – gegen Bezahlung verstekt sich. Das berichtet jedenfalls die Süddeutsche.de und beruft sich dabei auf Intervieäußerungen von Telekom-Deutschland-Chef Niek Jan van Damme in einem Interview mit der Welt. Im Hinblick auf YouTube strebt die Telekom anscheinend ein ähnliches Modell an, wie es seit Janaur in Frankreich zwischen Orange und Google vereinbart wurde (Zeit-Online am 23.1.2013).

Die Strategie der Telekom ist es also offenbar, auf diese Art und Weise Medienkooperationsverträge zu erzwingen, mit denen namhafte Anbieter, die viel Datenverkehr erzeugen an den Kosten des Netzausbaus beteiligt werden können. Entsprechendes hatte Telekom-Chef René Obermann bereits bei den Medientagen 2012
angedeutet.

Ähniches könnte die Telekom auch anderen Medienunternehmen anbieten, um sich Plätze in der von Volumenbegrenzungen ausgenommenen eigenen IPTV Plattform Entertain sichern können.

Auch dass die Volumenbegrenzungen auscchließlich nur für Neukunden gilt, die ab jetzt Internatanschlüsse bei der Telekom buchen, scheint nicht mehr sicher. Laut Spiegel-Online plant die Telekom offenbar, das bevorstehende Ende von von Analog und ISDN und den damit verbundene Umstieg zur IP-Technik zu nutzen, auch mit Bestandskunden neue Verträge zu schließen. Damit könnten rein rechtlich gesehen die bisherigen „volumen-unabhänigen“ Tarife abgeschafft werden. Allerdings würd diese Umstellung einige Jahre dauern, wird Niek Jan van Damme in dem Welt-Interview zitiert.

Dass diese Befürchtungen nicht unbegründet sind, ergibt sich bei einem Blick auf einen aktuellen Status eines Telekom-Vetrags im Kundencenter: Neu hinzugekommen in der Übersicht scheint mir eine Datierung von Vertragslaufzeiten. Bislang galten geschlossene Tarife zumeist bis auf Widerruf oder Änderung. In diesem Falle (Bild) ist eine Vertragsänderung seitens Telekom wohl also bereits im kommenden Jahr vorgesehen.

Allerdings könnte es sein, dass mir hier ein Sonderkündigungsrecht zusteht:
Statt der genannten „bis zu 16MBit/s“ stehen an diesen Anschluss gemäß dem Breitbandtest der Bundesnetzagentur aktuell gerade einmal 3MBit/s zu Verfügung.
Das Amtsgericht Fürth hat das für solche Fälle für Zulässig erklärt (AZ: 340 C 3088/08).

Mehr dazu hier im Blog in diesem Beitrag.

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