Ein Medium und seine Musik – 90 Jahre Radio – Vom Kulturmedium zum Dudelfunk?

Historischer Hörer an historischem GerätQuelle: BR Historisches Archiv

Quelle: Historisches Archiv des BR

Sie war das erste, was es im Radio zu hören gab: Musik. Am 29. Oktober 1923 ging aus dem Vox-Haus in Berlin der öffentliche Rundfunk in Deutschland auf Sendung. Nach der ersten Ansage: Fritz Kreislers „Andantino“ als Cellosolo mit Klavierbegleitung, eine „Arie aus dem Paulus“ mit Kammersänger Alfred Wille, aus Tschaikowskys Violinkonzert den langsamen Satz als Violinsolo mit Klavierbegleitung und sieben weitere Stücke.

Im Hörfunkfeature „Ein Medium und seine Musik – 90 Jahre Radio: Vom Kulturmedium zum Dudelfunk?“ werden die Entwicklungslinien und Aspekte der Wechselbeziehung zwischen Radio und Musik nachgezeichnet. Der BR wiederholt meine Sendung aus dem Jahr 2003 am 29. Oktober von 21:03-22:30 auf BR-Klassik.

Technik? Inhalte? Kriterien? – Diskussion um Qualität im Rundfunk

[ Classic Radio : Still Supports and PLAYS Radio Stars ] @ PROTOTYP : Hamburg Hafen City : Hamburg, GermanyQuelle: @ PROTOTYP : Hamburg Hafen City : Hamburg, Germany

Qualitätsmedium aus Qualitätsgerät: Radio der 50er Jahre

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter verstehen sich als „Qualitätsmedien“. Das gebietet in Deutschland allein schon der in den Rundfunkgesetzten vorgeschriebene Auftrag: Information, Bildung, Unterhaltung. Aber was genau ist diese Qualität? Welche Kriterien gelten dabei? Welche Parameter? Überhaupt: Welche Qualität? Die des Inhalts? Die der Technik?

Dazu fand am 18. und 19. Juni in München ein Symposium statt, veranstaltet vom Institut für Rundfunktechnik (IRT) und der ARD-ZDF-Medienakademie.

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Was bedeuten Flatrate- und Netzneutralitäts-Debatte für Broadcaster?

EBU-E-BUZZQuelle: EBU

Für EBU E-BUZZ habe ich eine ausführliche Darstellung der Zusammenhänge und möglicher Auswirkungen der Flatrate/Netzneutralitäts-Debatte in Deutschland für Broadcaster verfasst:

 

WILL ISPS FORCE BROADCASTERS TO RETHINK THEIR DIGITAL STRATEGIES?

 

Wem gehört das Kunstwerk?

Label aus den 50er Jahren: Was man durfte, stand im KleingedrucktenQuelle: wb

Label aus den 50er Jahren: Was man durfte, stand im Kleingedruckten. Nichts!

Ein Gericht in den USA hat entschieden, dass Musikfiles nicht weiterverkauft werden dürfen: Aber hallo!  Amazon hat 2009 eine Digitalausgabe von Orwells 1984 ferngesteuer von den Kindles seiner Kunden gelöscht: Ja dürfen die das? Wie ist das mit Eigentum und Besitz von digitalen Ausgaben von Musik, Büchern, Filmen….Findet da wirklich eine „Stille Enteignung“ statt, wie in einem Feuilletonartikel der Süddeutschen-Zeitung behauptet – oder hatten die Konsumenten nicht seit jeher nur ein Nutzungsrecht?

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